Suchmaschinenoptimierung

für kleine und mittlere Unternehmen in NRW

SEO-Richtlinien der Suchmaschinen

Bevor Sie Ihre Website bei den wichtigsten Suchmaschinen und Webkatalogen anmelden, sollten Sie überprüfen, ob deren Anmelde-Richtlinien eingehalten sind:

Die SEO-Richtlinien der Suchmaschinen liefern zum einen Optimierungsvorschläge, die zu einem besseren Ranking Ihrer Website führen. Auf der anderen Seite machen sie aber auch deutlich, welche Manipulationsversuche zum Ausschluß aus dem jeweiligen Suchmaschinen-Index führen können. Hier einige der Sünden, die man auf keinen Fall begehen sollte:

  • Cloaking (engl. für "Verhüllen"):  Eine verbotene Methode zur Suchmaschinenoptimierung, bei der den Suchmaschinen-Spidern/-Robots andere Webseiten-Inhalte zur Verfügung gestellt werden als für den Internet-Nutzer sichtbar sind. Dies kann z.B. auch durch Texte oder Links auf gleichfarbigem Untergrund geschehen, die - für den Website-Besucher unsichtbar - nur der Anhäufung wichtiger Keywords dienen. Ziel ist eine Verbesserung des Suchmaschinen-Rankings. Der Website-Besucher gelangt dadurch oft auf eine Seite, die gar nicht seiner Suchanfrage entspricht. In die gleiche Kategorie fallen irreführende Weiterleitungen.
  • Brückenseiten (Doorway Pages):  Hierbei handelt es sich um Zwischenseiten (meist ohne kompliziertes Layout), die aus einer Anhäufung wichtiger Keywords / Keyword-Kombinationen bestehen und nur dazu dienen, auf andere Webseiten zu verlinken.
  • Doppelte Inhalte (Duplicate Content): Suchmaschinen und Webkataloge möchten auf jeden Fall doppelte Inhalte verhindern. Übernehmen Sie deshalb bitte nicht eins zu eins die Inhalte fremder Websites (selbst wenn dies urheberrechtlich erlaubt wäre) und vermeiden Sie auf jeden Fall auch identische Inhalte auf den verschiedenen Seiten Ihrer eigenen Webpräsenz. Das gleiche gilt für mehrere Domains, die überwiegend denselben Inhalt haben.
  • Linkfarmen:  Dieser Begriff beschreibt eine Ansammlung von Webseiten / Domains im Web, die primär dazu dient, möglichst viele Hyperlinks auf andere Webpräsenzen zu legen. Hierdurch soll deren Suchmaschinen-Ranking verbessert werden. Von einem exzessivem Linktausch / einer Teilnahme an Linktausch-Programmen kann daher nur abgeraten werden.
  • Automatisierte Anmeldung etc.:  Ein Verstoß gegen die Suchmaschinen-Richtlinien ist es auch, seine Website / URL durch nicht autorisierte, vollautomatische Programme bei den Suchmaschinen anzumelden oder das eigene Ranking durch eine automatisierte Suchabfrage zu überprüfen. Ein vermehrter Einsatz derartiger Programme würde die Rechenleistung der Suchmaschinen-Server beeinträchtigen.
  • Sonstige Verstöße:  Die Suchmaschinen werden natürlich keine Websites mit gesetzeswidrigen Inhalten oder schädlichen Funktionen (Phishing, Einschleusen von Viren, Trojanern etc.) in ihren Index aufnehmen. Ebenfalls ist es verboten, Websites mit dem absichtlich falsch geschriebenen Namen bekannter Websites registrieren lassen zu wollen. Auch der übermäßige Einsatz von Pop-Ups, welcher die Benutzung einer Website erschwert kann zum Ausschluß aus dem Suchmaschinen-Index führen.

Sollte Ihre Website aus dem Index einer Suchmaschine ausgeschlossen worden sein, so können Sie z.B. bei Google einen sog. Antrag auf erneute Überprüfung der Website stellen. Bei Yahoo sollten Sie über Yahoo! Websuche - Fehler melden mitteilen, daß Ihre Website nicht im Index enthalten ist und um Unterstützung bitten. Eine entsprechende Möglichkeit gibt es auch bei Bing. Beseitigen Sie die Mißstände Ihrer Website vollständig. Dann haben Sie auch Chancen, wieder in den Index aufgenommen zu werden.

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